Mandatsvereinbarung

Zwischen

(“Mandant”)

und

Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (“Kanzlei”)
Revaler Str. 28
10245 Berlin

wird folgende Mandatsvereinbarung geschlossen:


1. Gegenstand

1.1. Die Kanzlei berät und vertritt den Mandanten zu verkehrsrechtlichen Fragen.
1.2. Die Beauftragung der Kanzlei erfolgt wegen Verkehrsrechtsfall vom [Tattag].


2. Begründung des Mandatsverhältnisses

Das Angebot zur Begründung des Mandatsverhältnisses setzt neben dieser Mandatsvereinbarung eine durch den Mandanten erteilte Vollmacht voraus. Die Vollmacht sowie die Mandatsvereinbarung werden dem Mandanten zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Der Mandant bestätigt sein Einverständnis mit diesen durch seine Unterschrift. Diese Unterschrift wird sodann auf die Mandatsvereinbarung und Vollmacht übertragen. Der Mandant gibt mit seiner Unterschrift ein verbindliches Angebot zur Begründung eines Mandatsverhältnisses ab. Dieses Angebot nimmt die Kanzlei durch eine ausdrückliche Erklärung per E- Mail an. Die Kanzlei ist nicht zur Annahme des Angebots verpflichtet. Die unterschriebenen Dokumente werden dem Mandanten per E-Mail zur Verfügung gestellt, sobald die Kanzlei das Angebot angenommen hat.


3. Pflichten der Kanzlei

3.1. Rechtliche Prüfung Die Kanzlei ist zur sorgfältigen Mandatsführung verpflichtet. Sie unterrichtet den Mandanten angemessen im jeweils beauftragten Umfang über das Ergebnis ihrer Bearbeitung.

3.2. Verschwiegenheit Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht den Rechtsanwälten ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich ein Anwalt gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn der Mandant ihn zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden hat.

3.3. Verwahrung von Geldern Für den Mandanten eingehende Gelder wird die Kanzlei treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich abweichender Regelungen in dieser Vereinbarung – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten auf ein von ihm benanntes Bankkonto überweisen.

3.4. Datenschutz Die Kanzlei wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.


4. Obliegenheiten des Mandanten
Zwecks Gewährleistung einer sachgerechten und erfolgreichen Mandatsbearbeitung treffen den Mandanten folgende Obliegenheiten:

4.1. Informationserteilung Der Mandant wird die Kanzlei über alle mit dem Mandatsauftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Mandat zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit der Kanzlei mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen. Der Mandant informiert die Kanzlei umgehend über Änderungen seiner Anschrift, der Telefon- und Faxnummer, der E-Mail-Adresse etc. und ferner über längerfristige Ortsabwesenheit oder sonstige Umstände, die seine vorübergehende Unerreichbarkeit begründen.

4.2. Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Kanzlei Der Mandant wird die ihm von der Kanzlei übermittelten Schreiben und Schriftsätze der Kanzlei, die ihm vorab als Entwurf übersandt worden sind, umgehend sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig sind. Er wird die Kanzlei sodann umgehend darüber informieren, ob die Schreiben und Schriftsätze in der ihm vorgelegten Fassung an Dritte übersandt werden können.

4.3. Rechtsschutzversicherung Soweit die Kanzlei auch beauftragt ist, mit der Rechtsschutzversicherung zu korrespondieren, wird sie von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der
Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und 3 in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.

4.4. Unterrichtung des Mandanten per E-Mail Soweit der Mandant der Kanzlei eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Kanzlei ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass bei einer elektronischen Kommunikation, insbesondere bei E-Mails, nie ganz ausgeschlossen werden kann, dass eine unbefugte Kenntnisnahme von Inhalten der Kommunikation durch Dritte stattfindet. Da elektronische Kommunikation bei der Übertragung einem Zugriff durch Dritte unterliegen können, wird der Auftragnehmer insofern von der anwaltlichen Schweigepflicht und den Anforderungen des Art. 32 DSGVO entbunden. Die Kanzlei bietet die verschlüsselte Kommunikation per E-Mail an.


5. Vergütung
Der Mandant schuldet, soweit nichts anderes vereinbart, die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.


6. Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung
Der Mandant ist verpflichtet, spätestens nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung der Kanzlei zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der Kanzlei an diese ab. Diese nimmt die Abtretung an. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, zu verrechnen.


7. Haftung
Die Haftung der Kanzlei ist auf einen Betrag von 10.000.000 (in Worten: zehn Millionen) EUR beschränkt, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.


Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertrags ‐ schlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

der Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Revaler Str. 28,
10245 Berlin,
Tel.: +49 (0) 30 520047402,
Fax: +49 (0) 30-555786491,
kontakt@verkehr-chevalier.de,
www.verkehr-chevalier.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. durch einen mit der Post versandten Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie diese Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs rechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht


Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in § 356 Absatz 2 BGB oder § 355 Absatz 2 Satz 2 BGB genannten Zeitpunkt.


Verlust des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn wir auf Ihre ausdrückliche Zustimmung hin mit der Ausführung der Leistungen begonnen haben und die Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden. In Kenntnis der vorstehenden Widerrufsbelehrung verlange ich als Mandant ausdrücklich, dass die Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit ihrer Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.

Hiermit bestätige ich, , am 24.07.2024 die Mandatsvereinbarung sowie die Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden zu haben:

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Datum

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Unterschrift Aussteller/in