TÜV-geprüfte Kundenzufriedenheit
freem lässt seit 2022 freiwillig die Kundenzufriedenheit vom TÜV-Saarland überprüfen. Das Ergebnis der unabhängigen Studie: SEHR GUT.
Wir von freem bieten dir als einziger Anbieter in Deutschland eine günstige Lösung für anwaltliche Verteidigung im Verkehrsrecht, auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast - den freem Rechtsschutz.
Gegen eine geringe monatliche Gebühr sicherst du dir anwaltliche Vertretung im Verkehrsrecht in deinem aktuellen Fall und in zukünftigen Fällen während der Laufzeit, um ganz einfach ohne finanzielles Risiko gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbote vorzugehen.
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Spare dir mindestens 690 Euro sofort anfallende Kosten im Vergleich zu anderen Anwälten.*
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Was du bekommst
Club-Leistungen
Falleinschätzung von Verkehrsrechtsexperten
Anwaltlicher Einspruch im aktuellen Fall und in künftigen Fällen
€249
Kosten für die gerichtliche Verteidigung in allen Fällen (anstatt 690€*)
Jederzeit kostenlos Punktestand abfragen
Anwaltliche Beratung zu allen Verkehrsrechtsproblemen
Rechtlicher Hinweis: Gruppenvertrag, keine Sperrfrist, einer Laufzeit von 24 Monaten und einer Selbstbeteiligung von 150,00 € Mehr erfahren
Rückwirkende Verteidigung deiner Verkehrsordnungswidrigkeit
In den ersten 24 Monaten verteidigen wir dich in bis zu 3 Verkehrsrechtsfällen
Monatlich kündbar (2 Jahre Mindestlauftzeit)
Deutschlandweit
Kostenfreie Falleinschätzung
Persönliche Ansprechpartner
Kostenlose Punkteabfragen
Einspruch in deinem aktuellen Fall
In den meisten Fällen wird das Verfahren durch den Einspruch noch NICHT eingestellt. Daher ist in der Regel ein gerichtliches Verfahren notwendig.
€249
Kosten für gerichtliche Verteidigung
Deutschlandweit
Anwaltliche Beratung zu allen Verkehrsrechtsproblemen
Laufzeit: 24 Monate
Am häufigsten gewählt
Premium
Zugang zu allen Features. Die kluge Wahl für Vielfahrer.
21,90 €
-14%
21,90 €
-14%
18,90€
monatlich
Was du bekommst
Kostenfreie Falleinschätzung
Persönliche Ansprechpartner
Kostenlose Punkteabfragen
Einspruch in deinem aktuellen Fall
In den meisten Fällen wird das Verfahren durch den Einspruch noch NICHT eingestellt. Daher ist in der Regel ein gerichtliches Verfahren notwendig.
€149
Kosten für gerichtliche Verteidigung
Deutschlandweit
Anwaltliche Beratung zu allen Verkehrsrechtsproblemen
Club-Leistungen
Falleinschätzung von Verkehrsrechtsexperten
Anwaltlicher Einspruch im aktuellen Fall und in künftigen Fällen
€149
Kosten für die gerichtliche Verteidigung im aktuellen Fall (anstatt 690€*)
€0
Kosten für die gerichtliche Verteidigung in künftigen Fällen
Rückwirkende Verteidigung deiner Verkehrsordnungswidrigkeit
Anwaltliche Beratung zu allen Verkehrsrechtsproblemen
Rechtlicher Hinweis: Gruppenvertrag, keine Sperrfrist, einer Laufzeit von 24 Monaten und einer Selbstbeteiligung von 150,00 € Mehr erfahren
Jederzeit kostenlos Punktestand abfragen
Monatlich kündbar (2 Jahre Mindestlauftzeit)
Versicherungsleistungen
Singlerechtsschutz für Verkehrsordnungswidrikeiten
Laufzeit: 24 Monate
Am häufigsten gewählt
Premium
Zugang zu allen Features. Die kluge Wahl für Vielfahrer.
Was Sie bekommen
Kostenfreie Falleinschätzung
Persönliche Ansprechpartner
Kostenlose Punkteabfragen
Verkehrsrechtsschutzversicherung
Rechtlicher Hinweis: Gruppenvertrag, keine Sperrfrist, einer Laufzeit von 24 Monaten und einer Selbstbeteiligung von 150,00 € Mehr erfahren
Einspruch in deinem aktuellen Fall
In den meisten Fällen wird das Verfahren durch den Einspruch noch NICHT eingestellt. Daher ist in der Regel ein gerichtliches Verfahren notwendig.
€190
Kosten für gerichtliche Verteidigung
Deutschlandweit
Anwaltliche Beratung zu allen Verkehrsrechtsproblemen
Premium Plus
Zugang zu allen Features. Die kluge Wahl bei häufigen Bußgeldfällen.
31,90 €
-13%
31,90 €
-13%
27,90€
monatlich
Was du bekommst
Club-Leistungen
Falleinschätzung von Verkehrsrechtsexperten
Anwaltlicher Einspruch im aktuellen Fall und in künftigen Fällen
€49
Kosten für die gerichtliche Verteidigung im aktuellen Fall (anstatt 690€*)
€0
Kosten für die gerichtliche Verteidigung in künftigen Fällen
Rückwirkende Verteidigung deiner Verkehrsordnungswidrigkeit
Anwaltliche Beratung zu allen Verkehrsrechtsproblemen
Rechtlicher Hinweis: Gruppenvertrag, keine Sperrfrist, einer Laufzeit von 24 Monaten und einer Selbstbeteiligung von 150,00 € Mehr erfahren
Jederzeit kostenlos Punktestand abfragen
Monatlich kündbar (2 Jahre Mindestlauftzeit)
Versicherungsleistungen
Familienrechtsschutz für Verkehrsordnungswidrikeiten
Kostenfreie Falleinschätzung
Persönliche Ansprechpartner
Kostenlose Punkteabfragen
Einspruch in deinem aktuellen Fall
In den meisten Fällen wird das Verfahren durch den Einspruch noch NICHT eingestellt. Daher ist in der Regel ein gerichtliches Verfahren notwendig.
€49
Kosten für gerichtliche Verteidigung
Deutschlandweit
Anwaltliche Beratung zu allen Verkehrsrechtsproblemen
Laufzeit: 24 Monate
21,90 €
-14%
21,90 €
-14%
Top
31,90 €
-13%
31,90 €
-13%
Premium
Zugang zu allen Features. Die kluge Wahl für Vielfahrer.
Club-Leistungen
Anwaltliche Beratung zu allen Verkehrsrechtsproblemen
Falleinschätzung von Verkehrsrechtsexperten
Anwaltlicher Einspruch im aktuellen Fall und in künftigen Fällen
€149
Kosten für die gerichtliche Verteidigung im aktuellen Fall (anstatt 690€*)
€0
Kosten für die gerichtliche Verteidigung in künftigen Fällen
Rückwirkende Verteidigung deiner Verkehrsordnungswidrigkeit
Anwaltliche Beratung zu allen Verkehrsrechtsproblemen
Jederzeit kostenlos Punktestand abfragen
Monatlich kündbar (2 Jahre Mindestlauftzeit)
Versicherungsleistungen
Singlerechtsschutz für Verkehrsordnungswidrikeiten
Laufzeit: 24 Monate
Hast du noch weitere Fragen?
Ruf uns einfach an. Wir beantworten dir gerne all deine Fragen zu deinem Fall und dem freem Rechtsschutz.
Yasmin
Verkehrsrechtexpertin bei freem
Verkehrsordnungswidrigkeitenrechtsschutz für Privatpersonen
Ob Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß oder Handy am Steuer - die Vekehrsordnungswidrigkeitenversicherung deckt alle Probleme rund um Ihre Ordnungswidrigkeit ab.
Welche Vorteile haben Sie?
Im Versicherungsfall werden folgende Kosten abgedeckt:
- Gesetzliche Kosten für die Rechtsanwaltsvergütung.
- Gerichtskosten, hierunter fallen sowohl die Gerichtsgebühren, die nur für das Tätigwerden des Gerichts erhoben werden, als auch die Auslagen des Gerichts, z.B. für Sachverständigengutachten oder Zeugenentschädigungen.
Wann brauche ich einen Verkehrsordnungswidrigkeitenrechtsschutz?
Auch wenn unsere Partneranwältinnen und -anwälte alles tun, um Gerichtsverfahren zu vermeiden - manchmal muss sich der eine oder andere Mandant dennoch mit der Behörde vor Gericht auseinandersetzen. Mit der Verkehrsordnungswidrigkeitenrechtsschutz sind Sie auf der sicheren Seite! Problematisch kann es bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beispielsweise werden:
- Wenn ein Bußgeld wegen eines Verkehrsverstoßes nicht rechtzeitig bezahlt wird.
- Wenn sich wegen wiederholter Verkehrsverstöße Punkte in Flensburg ansammeln.
- Wenn aufgrund von Verkehrsverstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen ein Fahrverbot verhängt wird.
Bei wem bin ich versichert?
Die Württembergische Versicherung AG versichert im Rahmen eines Gruppenrechtsschutzvertrages natürliche Personen, die sich über Allright bei den Partneranwälten angemeldet haben.
Wann greift der Verkehrsordnungswidrigkeitenrechtsschutz?
Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Diesen Anspruch hat eine versicherte Person aber nur, wenn der Versicherungsfall nach Beginn und vor Ende des Versicherungsschutzes eingetreten ist.
Der Versicherungsfall ist der Zeitpunkt, an welchen Sie gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben. Die Rechtsvorschrift wurde beispielsweise verletzt, wenn Sie geblitzt wurden oder eine rote Ampel überfahren haben.
Was muss ich bezahlen?
Schließen Sie ein Premium oder- oder Premium Plus-Produkt ab, ist der Verkehrsordnungswidrigkeitenrechtsschutz inkludiert. Der Versicherungsschutz ist 24 Monate gültig. Der Vertrag verlängert sich, wenn dieser nicht gekündigt wird. Bei Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung wird eine Selbstbeteiligung von 150€ ab dem 3. Versicherungsfall fällig. Im Fall der Wahl eines Wunschanwaltes wird ein Betrag von 250€ fällig. Dieser entfällt, wenn Sie unsere Partnerkanzlei Chevalier Rechtsanwälte als Kanzlei beauftragen.
Umfang des Versicherungsschutzes
Versichert ist die rechtliche Interessenwahrnehmung für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit als Fahrer bei der Teilnahme im öffentlichen Verkehr eines eigenen oder fremden
- Motorfahrzeuges zu Lande (hierzu gehören auch S-Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeuge wie z.B. E-Scooter, Segways),
- Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der Luft,
- sowie Anhängers begangen zu haben.
Voraussetzung einer rechtlichen Interessenwahrnehmung für die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Halte- oder Parkverstoßes ist, dass die deutsche Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anwendung findet und diese für den Halt- oder Parkverstoß einen Eintrag von Punkten in das deutsche Fahreignungsregister vorsieht.
Wer ist versichert?
Versicherungsschutz besteht für Sie als Mitglied im Verkehrsschutzclub. Außerdem sind folgende Familien- Mitglieder des Club-Mitglieds mitversichert:
- der eheliche/eingetragene oder sonstiger Lebenspartner. Der sonstige Lebenspartner muss am Wohnort des Club-Mitglieds gemeldet sein.
- die unverheirateten/nicht in einer eigetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder des Mitgliedes.
Die Mitversicherung von volljährigen Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen.
Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor, während oder unmittelbar im Anschluss an eine Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für die Eltern des Club-Mitglieds und dessen Lebenspartners.
Voraussetzung ist, dass diese
- in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit dem Club-Mitglied leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind oder
- in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Altenheim) untergebracht sind.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für alle volljährigen Personen, die
- dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit dem Club-Mitglied leben
- und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Voraussetzung ist, dass kein anderweitiger
Versicherungsschutz (z. B. über eine eigene Rechtsschutzversicherung) besteht. 2.3 Besondere
Was muss ich im Versicherungsfall tun?
Im Versicherungsfall wenden Sie sich bitte immer vor Beauftragung des Rechtsanwaltes an Allright. Nach Prüfung durch das Team von Allright wird Ihr Fall an die Württembergische weitergeleitet.
Wo kann ich mich beschweren?
Wenn Sie mit der Versicherung unzufrieden sind, melden Sie sich gerne bei Allright. Wenn Ihre privaten Interessen betroffen sind, haben Sie auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen zu führen. Anschrift: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin.